Medizinische Fußpflege?

Immer wieder werden wir über verschiedene Formulierungen und Bezeichnungen im Bezug auf die Fußpflege sowie deren Art der Ausbildung gefragt.

Hier kurze Informationen zu diesem Thema:

Die "Klassische Fußpflege" und die "Diabetische Fußpflege"

In Österreich wird zwischen "Klassischer Fußpflege" und "Diabetischer Fußpflege" unterschieden.
Die so genannte "Klassische Fußpflege" wurde früher durch die zweijährige Lehre erlernt oder die Ausbildung wird über die Wirtschaftskammer (Wifi) vermittelt, die mit der Lehre gleich gesetzt wird.
Es gibt auch private Institute die eine Ausbildung innerhalb von wenigen Wochen bis ein paar Monaten anbieten.

Fußpfleger mit genannten Ausbildungsformen benötigen einen zusätzlichen Kurs, um "Diabetische Fußpflege" durchführen zu dürfen.
Seit ca. 2015 wird die "Diabetische Fußpflege" in der Lehre mit gelehrt, daher ist eine zusätzliche Ausbildung für "Diabetische Fußpflege" nach dem Lehrabschluss nicht mehr notwendig.



Die "Medizinische Fußpflege"

Die sogenannte "Medizinische Fußpflege" gibt es als Begriff in Österreich nicht, bzw. ist diese Formulierung unzulässig. Dieser Begriff findet in Deutschland Verwendung, wo man zwischen "Kosmetische Fußpflege" und "Medizinische Fußpflege" bereits in der Ausbildung unterscheidet. In Österreich verwendet man diese Bezeichnung nicht, da es keine einschlägige Ausbildung hierfür gibt und es auch rechtlich nicht vorgesehen ist.

Eine "medizinische" Behandlung ist in Österreich ausschließlich Ärzten vorbehalten.

Die "Podologische Fußpflege"

In letzter Zeit hört man immer wieder den Ausdruck "Podologische Fußpflege". Das bedeutet, dass der Ausübende die Befähigungsprüfung für das Gewerbe Fußpflege abgelegt hat und die vorgeschriebenen Hygienestandards strikt einhält. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Fußpflege, die mit steril eingeschweißten Instrumenten durchgeführt wird.